
Kämpf Consulting
Meine Leistungen
Ihr digitaler Buchhalter und ein starker Partner für Ihren Betrieb
Gemäß dem Leitsatz
„Wer alles macht, macht nichts“,
kenne ich meine Grenzen genau. Daher nehme ich nur Aufträge an, die ich auch qualifiziert, professionell und termingerecht erledigen kann und lasse die Finger von Dingen, die meine Fachexpertise übersteigen.
Für diese Dinge kann ich mich auf ein starkes Netzwerk aus Partnern verlassen und wenn nötig darauf zurückgreifen.
Profitieren auch Sie von einem Netzwerk aus Softwareanbietern, Steuerberatern und Finanzdienstleistern. Egal ob Spezialfragen aus dem Steuerrecht, bis hin zur Beratung für Existenzgründer und Selbstständige, Fragestellungen aus dem Personalmanagement und der Umsetzung von produktbezogenen Gesetzen, Richtlinien und Verordnungen bei der Einführung neuer Produkte. Der richtige Ansprechpartner ist mit mir schnell gefunden. Auf Wunsch bin ich Ihnen gerne bei der Wahl Ihres Steuerberaters behilflich.
Folgende Leistungen biete ich an:
Sämtliche Leistungen erfolgen unter Achtung gemäß § 6 Nr. 3 und 4 StBerG. Es wird keine Rechts- und Steuerberatung angeboten oder durchgeführt.
Buchhaltung*:
Grundlage der ordnungsgemäßen Buchhaltung Ihres Unternehmens ist die Aufbewahrung aller wesentlichen Belege. Neben der Erfassung und elektronischen Verarbeitung erhalten Sie auch eine detaillierte Auswertung (BWA) nebst Kostenplanung und Erfolgskontrolle. Natürlich kann ich Ihrem Steuerberater auch auf Wunsch die Daten zur Weiterverarbeitung zur Verfügung stellen. Speziell auf Ihr Unternehmen abgestimmt erstelle ich Ihnen unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften Ihre laufende Buchhaltung* jährlich, quartalsweise oder monatlich.
Ich übernehme für Sie:
- Kontieren und Buchen der lfd. Geschäftsvorfälle*
- Sortieren, ordnen und prüfen auf Vollständigkeit
- Verbuchung von Bank und Kasse
- Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung
- Anlagenbuchhaltung
- Erstellung betriebswirtschaftlicher Auswertungen
- Kommunikation mit Ihrem Steuerberater
*Buchen lfd. Geschäftsvorfälle gemäß § 6 Nr. 3 u. 4 StBerG

Lohn und- Gehaltsabrechnung*:
Die Lohn- und Gehaltsabrechnung setzt Kenntnisse im Bereich des Steuer-, Arbeits- und Sozialversicherungsgesetzes voraus und ist ohne ständige Weiterbildung nicht gesetzeskonform abzurechnen. Ich behalte für Sie den ständigen Wandel der Gesetze im Auge und erstelle Ihre laufenden Lohn- und Gehaltsabrechnungen inkl. aller erforderlichen Meldungen zur Sozialversicherung.
Ich übernehme für Sie:
- Laufende Lohn- und Gehaltsabrechnung
- Berechnung der abzuführenden Lohnabgaben
- Lohnsteueranmeldung
- Beitragsmeldung an die Krankenkassen
- Bearbeitung von Bescheinigungen und Anträgen
- Das Führen der Lohn- und Gehaltskonten
- An- und Abmeldungen bei der Krankenkasse
- Erstellung von Lohnsteuerbescheinigungen
- Erstellung von Buchungslisten
Ich arbeite zu fest vereinbarten Preisen pro Mitarbeiter und Monat. Damit haben Sie absolute Kalkulationssicherheit; es kommen keine versteckten Neben- oder Zusatzkosten auf Sie zu.
*Erstellen lfd. Lohn-/Gehaltsabrechnungen gemäß § 6 Nr. 3 u. 4 StBerG.

Unternehmensberatung:
Sie haben eine Geschäftsidee und möchten gerne als Gründer oder Startup durchstarten? Ihnen fehlen jedoch die Informationen, was die ersten Schritte sind, was alles dahintersteckt, welche Anträge zu stellen sind und wo die passenden Anmeldungen vorgenommen werden müssen?
Gerne begleite ich Sie auf diesem Weg und zeige Ihnen die nötigen Schritte auf.
- Firmenberatung
- Existenz- und Gründungsberatung
- Organisatorische Beratung
- Optimierung interner Abläufe
- Hilfestellung zur Softwarelösungen
Achtung: Keine Rechts- und Steuerberatung

Freie Mitarbeit:
Mein Kerngeschäft ist die Verbuchung laufender Geschäftsvorfälle* und erstellen der monatlichen Lohn- und Gehaltsabrechnungen*. Ich bin kein Steuerberater, jedoch biete ich in diesem Bereich gerne meine freie Mitarbeit an. Dazu stelle ich Ihnen gerne mein Wissen in dem Bereich als Steuerfachangestellter und Fachkraft für Lohn- und Gehaltsabrechnungen bereit, um Sie als Steuerberater zu unterstützen. Egal ob Sie gerade aus persönlichen Gründen keine Zeit haben Ihre Arbeit zu erledigen, von einer Flut aus Aufträgen überschüttet werden oder unter dem Fachkräftemangel leiden. Gerne stehe ich Ihnen bei sämtlichen anfallenden Tätigkeiten zeitlich begrenzt bei, um Ihren Engpass zu überwinden!
Laut Gesetz ist es mir erlaubt Sie mit freier Mitarbeit zu unterstützen, es ist mir jedoch untersagt eine Kooperation mit Ihnen einzugehen. Per Definition arbeite ich selbstständig bin jedoch weisungsgebunden. Es ist mir ein Anliegen, dass dieses Außenverhältnis klar zum Vorschein kommt, um Missverständnissen vorzubeugen und gesetzeskonform zu arbeiten.
Wenn Sie Interesse an meiner freien Mitarbeit haben, bitten ich Sie mich einfach zu kontaktieren, damit wir gemeinsam eine passende Lösung finden!
